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Pro Senectute Kanton Zürich
Geschäftsstelle
Forchstrasse 145, 8032 Zürich
Telefon 058 451 51 00
Fax 058 451 51 01
info@zh.pro-senectute.ch

Spendenkonto: 80-79784-4


Pro Senectute ist ZEWO-zertifiziert.

Informationsveranstaltung zum Thema Nachlass und Testament

 

Die kostenlose Veranstaltung «Nachlass, Testament und Legate» zeigt auf, wie ein Testament verfasst wird und warum es wichtig ist, den Nachlass rechtzeitig zu regeln.

 

Datum: Dienstag, 28. September 2010, von 14 bis ca. 17 Uhr

Wo: NONAM, Nordamerika Native Museum, Seefeldstrasse 317, 8008 Zürich

 

Dr. iur. Benno Studer, Erbrechtsspezialist und Fachanwalt Erbrecht SAV sowie Autor des Buches «Testament/Erbschaft» vom Beobachterverlag führt Sie ins Thema Testament, Erbschaft und Legate ein.

Nach einer Führung durch die Ausstellung besteht am anschliessenden Apéro die Möglichkeit, individuelle Fragen zu stellen.

 

Die Anzahl Plätze ist limitiert. Deshalb bitten wir Sie um eine Anmeldung bis am 21. September 2010 entweder per E-Mail an legate@zh.pro-senectute.ch, per Telefon 058 451 51 24 oder mit untenstehendem Formular.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Museum und der laufenden Ausstellung: http://www.stadt-zuerich.ch/kultur/de/index/institutionen/nonam_indianer_inuit_kulturen.html

(Preise und Daten können ändern)

Anmeldung
 
Anzahl Personen
 
(*= Angabe erforderlich)

Sie möchten über den Tod hinaus Menschen in Not unterstützen? Mit einem Vermächtnis verbinden viele Menschen den Wunsch, über ihr Leben hinaus etwas Bleibendes zu hinterlassen. Etwas, das ihnen ganz persönlich am Herzen liegt und ihrer Vorstellung einer gerechten Welt entspricht. Mit einem Legat zugunsten von Pro Senectute Kanton Zürich machen Sie es möglich, dass ältere Menschen unsere Angebote in Anspruch nehmen können.

 

Wenn Sie Pro Senectute Kanton Zürich in Ihrem Testament berücksichtigen wollen, tauchen womöglich Fragen auf, die wir Ihnen gerne beantworten. Legate sind von der Erbschaftssteuer befreit und kommen vollumfänglich der begünstigten Organisation zugute. Wir wissen, dass die Abfassung eines Testamentes ein Prozess über zahlreiche Etappen ist und dass ein Testament kein Dokument für die Ewigkeit darstellt. Es ändern sich im Laufe der Jahre nicht nur Ihre Wünsche, sondern auch Ihre persönlichen Umstände oder Ihr Eigentumsverhältnis. 

 

Für erste hilfreiche Informationen sind unsere Broschüren «Etwas Bleibendes hinterlassen» und «Anordnungen für den Todesfall» sehr nützlich. Gerne senden wir Ihnen diese zu.

Bestellung Broschüren
 
Etwas Bleibendes hinterlassen
Anordnungen für den Todesfall
 
 
(*= Angabe erforderlich)
 

Möglicherweise möchten Sie Ihr Vermächtnis zu Gunsten von Pro Senectute Kanton Zürich mit bestimmten Auflagen versehen und benötigen dafür spezifische Informationen. Oder Sie möchten uns ganz einfach persönlich kennen lernen und Ihr Anliegen in einem vertraulichen Gespräch erläutern. 

Zögern Sie nicht, uns anzurufen oder schriftlich mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir freuen uns darüber und sind gerne für Sie da. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen auch Kontakte zu Amtsstellen oder Notariaten.

Telefon 058 451 51 39, E-Mail legate@zh.pro-senectute.ch

application/pdf Checkliste Notar (3 kB)