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Pro Senectute Kanton Zürich
Geschäftsstelle
Forchstrasse 145, 8032 Zürich
Telefon 058 451 51 00
Fax 058 451 51 01
info@zh.pro-senectute.ch

Spendenkonto: 80-79784-4


Fragen & Antworten

F: Aus welchem Grund liess sich Pro Senectute Kanton Zürich zertifizieren?

A: Die Norm ISO 9001:2008 ist eine Organisationsnorm und beurteilt, inwiefern ein Unternehmen oder in unserem Fall eine Organisation/Stiftung ihre Prozesse im Griff hat und durchgängig und verbindlich organisiert ist. Pro Senectute Kanton Zürich organisiert sich somit anhand eines bewährten, vielfach getesteten Anforderungssystems, um die Prozesse auf die eigene Zielsetzung auszurichten. ISO 9001 ist somit auf die Wirkung der Tätigkeiten in der Organisation ausgerichtet.

Franjo Ambroz, Vorsitzender der Geschäftsleitung: "Pro Senectute Kanton Zürich begibt sich mit der Einführung eines Qualitätsmanagements auf einen Weg, der die kontinuierliche Verbesserung aller Dienstleistungen und unterstützenden Abläufe zum permanenten Ziel hat. Dies, um unseren Kunden qualitativ einwandfreie Dienstleistungen anzubieten und für unsere Spender und Gönner eine verlässliche und auf die Empfänger unserer vielfältigen Dienstleistungen ausgerichtete Organisation zu sein."

F: Erhält Pro Senectute Kanton Zürich (PSZH) Subventionen vom Bund?
A: Pro Senectute Kanton Zürich erbringt im Auftrag des Bundes verschiedene Leistungen im Kanton Zürich, so zum Beispiel die kostenlose Sozialberatung für ältere Menschen und deren Angehörige. Aufgrund der erbrachten Leistungen erhält PSZH vom Bund Leistungsbeiträge. Anzahl und Qualität der Leistungen werden von einem externen Revisionsunternehmen geprüft.

F: Wo gibt es Pro Senectute-Organisationen?
A: Unter der Gesamtstiftung von Pro Senectute Schweiz ist in jedem Kanton eine Teilorganisation vertreten. Diese kantonalen Stiftungen oder Vereine sind rechtlich selbstständige Organisationen. Pro Senectute Kanton Zürich ist in sieben regionale Dienstleistungscenter aufgeteilt. Ihnen angeschlossen sind 170 Ortsvertretungen. Dadurch ist Pro Senectute Kanton Zürich in jeder Gemeinde vertreten.

F: Weshalb erhalte ich mehrere Spendenaufrufe pro Jahr?
A: Mit den regelmässig verschickten Sammelbriefen  möchten wir unsere Spenderinnen und Spender über unsere Arbeit informieren und ihnen die Verwendung der Spendengelder aufzeigen. Zusätzlich erfolgt eine Sammlung im Herbst, die je nach Region ebenfalls über einen Versand oder mit Haustürbesuchen durchgeführt wird. Wenn jemand nur einmal im Jahr angeschrieben werden möchte, notieren wir dies gerne.

F: Kann eine Spende von den Steuern abgezogen werden?
A: Die Spenden für Pro Senectute Kanton Zürich sind im Kanton Zürich bei den Steuern abzugsberechtigt. Wer im Vorjahr insgesamt 50 Franken oder mehr gespendet hat, erhält im Januar jeweils einen Dankesbrief und eine Spendenquittung. Diese einmalige Verdankung spart Kosten, was direkt den älteren Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind, zugute kommt.

F: Wie oft soll ich spenden?
A: Für uns ist jeder Franken wertvoll, den uns Spenderinnen und Spender überweisen. Da für Überweisungen (auch am Postschalter) Spesen erhoben werden, verursacht eine grössere Spende gegenüber mehreren kleinen Spenden weniger Kosten. Besser also ein Dauerauftrag über 100 Franken jährlich als fünf Spenden von 20 Franken am Schalter. So kommt mehr von Ihrem Spendefranken bei den Bedürftigen an.