Individuelle Finanzhilfen
Immer wieder geraten Menschen im Alter in materielle Notlagen und haben niemanden, mit dem sie darüber reden können. Wir können in solchen Situationen gezielt helfen. Rufen Sie uns an. Wir geben Ihnen alle nötigen Informationen. Unsere Beratung ist unentgeltlich und absolut diskret. Die genauen Bedingungen erfahren Sie bei unserer Sozialberatung in Ihrem Dienstleistungscenter.
Voraussetzungen
Unsere finanzielle Unterstützung richtet sich ausschliesslich an Menschen im AHV-Alter, die im Kanton Zürich Wohnsitz haben und sämtliche Sozialversicherungsansprüche ausgeschöpft haben. Angehörige aus Nicht-EU/Nicht-Efta-Staaten müssen eine Karenzfrist von 5 Jahren erfüllen.
Keine finanziellen Leistungen erbringen wir, wenn das Vermögen bei allein stehenden Personen mehr als Fr. 25'000.–; bei Ehepaaren mehr als Fr. 40'000.– beträgt. Bei einer selbst bewohnten Liegenschaft erhöht sich der Freibetrag um Fr. 150'000.–. Ebenfalls keine Leistungen erbringen wir für Heimbewohner/innen zur Bezahlung der Pensionskosten sowie an Personen, die langfristig durch die öffentliche Sozialhilfe unterstützt werden.
Monatliche Unterstützung
Je nach ausgewiesenem Bedarf können wir Personen im AHV-Alter mit einem monatlichen Beitrag bis max. Fr. 400.– (Ehepaare bis max. Fr. 600.–) unterstützen.
Einmalige Unterstützungsleistung
In vorübergehenden Notlagen leisten wir auch einen einmaligen Beitrag für dringend notwendige Anschaffungen des persönlichen Bedarfs oder bei unvorhergesehenen Kosten zur Lebensbewältigung.

















