Rentenverwaltung
Wir erledigen die finanziellen Angelegenheiten für ältere Menschen, bei denen keine regelmässigen persönlichen Kontakte mit Pro Senectute Kanton Zürich möglich sind oder die keine persönlichen Kontakte wünschen. Mit einem Vertrag mit der Kundin, dem Kunden oder in Absprache mit der Vormundschaftsbehörde werden ältere Menschen in ihren administrativen und finanziellen Angelegenheiten entlastet. Die Einnahmen wie AHV, Renten und Zusatzleistungen werden auf ein Bankkonto der Pro Senectute Kanton Zürich überwiesen, über das sämtliche Rechnungen bezahlt werden.
Pro Senectute Kanton Zürich füllt auch die persönliche Steuererklärung termingerecht aus, erledigt die notwendige Korrespondenz mit Ämtern und Institutionen, fordert Rückerstattungsansprüche bei der Krankenkasse ein und erledigt Versicherungsangelegenheiten.
Kosten
An die Betriebskosten, die Pro Senectute Kanton Zürich entstehen, zahlen Sie pro Jahr Fr. 1000.– bis max. Fr. 2500.–, abhängig und entsprechend ausgerechnet nach der Höhe Ihres Vermögens. Wenn Sie Zusatzleistungen beziehen und Ihre Gemeinde eine Vereinbarung mit Pro Senectute Kanton Zürich abgeschlossen hat, übernimmt in der Regel die Wohngemeinde die Betriebskosten.
Wenn Sie die Kosten nicht übernehmen können, klärt Pro Senectute Kanton Zürich Finanzierungsmöglichkeiten ab.
Die Kosten für das Ausfüllen der Steuererklärung werden separat in Rechnung gestellt.
Für Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Dienstleistungscenter Stadt Zürich, Telefon 058 451 50 00.
(Kosten und Angebot können ändern)

















