Rentenverwaltung
Finanzielle Angelegenheiten werden für Sie durch Fachpersonal erledigt. Über einen Vertrag oder im Auftrag der Erwachsenenschutzbehörde werden Sie in administrativen und finanziellen Belangen entlastet. Das schafft Sicherheit. Dadurch kann auf ein vormundschaftliches Mandat verzichtet werden. Bei Bedarf erhalten unsere Kundinnen und Kunden die Möglichkeit der psychosozialen Begleitung durch unser Fachpersonal in der Sozialberatung.
Wer Sie unterstützt
Professionelles Fachpersonal der Rentenverwaltung regelt den Zahlungsverkehr. Die Einkünfte werden verwaltet und die laufenden Rechnungen sowie der monatliche Lebensbedarf beglichen. Die notwendige Korrespondenz mit Behörden oder die Vertretung der Interessen gegenüber Institutionen werden für Sie erledigt. Die Steuererklärung wird termingerecht ausgefüllt.
Kosten
Stadt und Region Winterthur & Umgebung / Weinland
Die Kosten für ein Mandat werden nach den finanziellen Verhältnissen der Kundin oder des Kunden in Rechnung gestellt. Die jährlichen Kosten belaufen sich auf 3.5 % des Vermögens bis maximal Fr. 3’500.00. Bei knappen finanziellen Mitteln klärt Pro Senectute Kanton Zürich die Finanzierungsmöglichkeiten ab.
Einige Partner in der Region, z.B. die Städte Winterthur und Illnau-Effretikon haben eine Leistungsvereinbarung mit pro Senectute Kanton Zürich, welche die Finanzierung der Dienstleistung regelt. In den oben genannten Städten wird bei einem Vermögen unter Fr. 8'000.00 bei Einzelperson bzw. Fr. 16'000.00 bei Ehepaaren auf das Erheben von Tarifen verzichtet.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Dienstleistungscenter Winterthur & Umgebung / Weinland.
Alle anderen Gemeinden und Städte im Kanton Zürich
Die Kosten für ein Mandat werden nach den finanziellen Verhältnissen der Kundin oder des Kunden in Rechnung gestellt. Sie bewegen sich zwischen CHF 1'000.— und CHF 3‘000.— pro Jahr. Bei knappen finanziellen Mitteln klärt Pro Senectute Kanton Zürich die Finanzierungsmöglichkeiten ab.
EmpfängerInnen von Zusatzleistungen in der Stadt Zürich
Wohnt die Kundin oder der Kunde in der Stadt Zürich und bezieht Zusatzleistungen, müssen keine Betriebskosten bezahlt werden, da eine Leistungsvereinbarung zwischen dem Sozialdepartement und Pro Senectute Kanton Zürich besteht.
Kontakt
Sind Sie daran interessiert, die Dienstleistungen unserer Rentenverwaltung in Anspruch zu nehmen? Kontaktieren Sie das Dienstleistungscenter in Ihrer Region oder bitten Sie unsere Mitarbeitenden der Sozialberatung um Unterstützung – wir sind gerne für Sie da.


















